Departement T
(School of Engineering)
Departement A
(Architektur, Gestaltung und Bauingenieurwesen)
Departement N
(Life Sciences und Facility Management)
Unter dem Namen Alumni ZHAW, Engineering&Architecture besteht ein Verein
mit Sitz inWinterthur mit dem Zweck des Zusammenschlusses der Absolventen
(Ehemaligen) der ZAHW: Departement T (School of Engineering), Departement
A (Architektur, Gestaltung und Bauingenieurwesen) und des Departementes N
(Life Sciences und Facility Managemen)t.
Die Alumni ZHAW, Engineering & Architecture fördert
Die Mittel zur Erreichung dieser Ziele sind:
Der Verein besteht aus Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.
Mitglieder können in der Regel Absolventen der ZHAW mit
Diplomabschluss (Departement T, A oder N) werden. Der Vorstand entscheidet
in Ausnahmefällen. Die Mitgliedschaft
ist dem Vorstand schriftlich zu beantragen. Mitglieder des Vereins sind automatisch
auch Mitglieder der ALUMNI ZHAW. Die Vertretung erfolgt durch Delegierte.
Gönner und Förderer, die sich um den Verein besonders
verdient gemacht haben, können durch die Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern
ernannt werden.
Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.
Der Vorstand kann Mitglieder, die ihren Mitgliederbeitrag
nicht zahlen, nach zweimaliger schriftlicher Mahnung ausschliessen.
In anderen Fällen entscheidet die Mitgliederversammlung
mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden.
Mit dem Ende der Mitgliedschaft beim Verein endet auch
die Mitgliedschaft bei der Alumni ZHAW.
Der jährliche Mitgliederbeitrag wird durch die ordentliche
Mitgliederversammlung festgelegt. Ehrenmitglieder bezahlen keine ordentlichen
Mitgliederbeiträge. Das Vereins- und Rechnungsjahr ist identisch mit
dem Kalenderjahr. Die Kompetenz des Vorstandes für ausserordentliche
Ausgaben beträgt höchstens 10% der Gesamtheit aller eingehenden
Mitgliederbeiträge.
Der jährliche Mitgliederbeitrag wird durch die ordentliche Mitgliederversammlung festgelegt. Ehrenmitglieder bezahlen keine ordentlichen Mitgliederbeiträge.
Das Vereins- und Rechnungsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr. Die Kompetenz des Vorstandes für ausserordentliche Ausgaben beträgt höchstens 10% der Gesamtheit aller eingehenden Mitgliederbeiträge.
Die Vereinsorgane sind:
Die ordentliche Mitgliederversammlung zur Behandlung
der statutarischen Geschäfte findet jährlich statt. Weitere
Mitgliederversammlungen können durch den Vorstand
oder müssen auf schriftliches Verlangen von 50 Mitgliedern einberufen
werden. Die Einladung hat schriftlich unter Nennung der Traktanden mindestens
vier Wochen vor dem
festgesetzten Termin zu erfolgen. Anträge zur Änderung
oder Ergänzung der Traktandenliste sind dem Vorstand
spätestens 10 Tage vor einer Mitgliederversammlung
schriftlich einzureichen.
Mit beratender Stimme können die Mitglieder des Fachhochschulrates,
des Rektorates und die Dozenten der
ZHAW an der Mitgliederversammlung teilnehmen.
Die statutarischen Geschäfte der ordentlichen Mitgliederversammlung sind:
Die Abstimmungen und Wahlen werden offen durchgeführt,
sofern nicht ein Zehntel der anwesenden Stimmberechtigten
das geheime Verfahren verlangt. Im ersten Wahlgang und bei Abstimmungen entscheidet
das absolute Mehr der gültigen Stimmen. Bei weiteren Wahlgängen,
und wo dies statutarisch festgelegt ist, gilt das relative Mehr.
Der Präsident fällt den Stichentscheid.
Der höchstens 17 Mitglieder zählende Vorstand besteht aus
Präsident, Vizepräsident, Aktuar, Kassier, Redaktor und
weiteren Mitgliedern.
Die Schulleitung und der Lehrkörper sollen wenn möglich
im Vorstand vertreten sein.
Der Vorstand konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidenten selbst.
Der Vorstand führt sämtliche Geschäfte des Vereines,
vertritt diesen nach aussen und entscheidet über die
Aufnahme von neuen Mitgliedern.
Der Präsident oder Vizepräsident führt zusammen mit
Aktuar, Kassier oder dem verantwortlichen Vorstandsmitglied die rechtlich
verbindliche Unterschrift.
Der Vizepräsident vertritt den Präsidenten im Falle der
Verhinderung mit allen Kompetenzen und Pflichten.
Der Vorstand kann eine Urabstimmung anordnen.
Zur Pflege des Kontaktes unter den Mitgliedern und zur
Information weiterer interessierter Kreise wird jährlich
einmal ein Heft oder Magazin als Vereinsorgan publiziert.
Über die Form entscheidet der Vorstand.
Zur Verbesserung des Informationsflusses kann der
Vorstand weitere Publikationen herausgeben.
Die Auflösung des Vereins geschieht durch eine Urabstimmung aller Vereinsmitglieder.
Sie ist bei einem relativen Mehr von 2/3 der gültigen Stimmen rechtskräftig.
Das bei der Auflösung vorhandene Vereinsvermögen wird dem Rektorat
der ZHAW zu treuen Händen übergeben und durch die Zürcher Kantonalbank
verwaltet. Es würde einem neugegründeten Verein mit ähnlicher
Zweckbestimmung wie diejenige der Alumni ZHAW, Engineering & Architecture
mit Zins und Zinseszins zufallen.
Diese Statuten wurden am 6. März 2008 durch die Mitgliederversammlung
genehmigt. Sie ersetzen diejenigen vom 1. Juni 2003 und treten am 1. April
2008 in Kraft
| Für die Alumni ZHAW, Engineering&Architecture | ||
| Der Präsident: Christoph Busenhart |
Der Aktuar: Jürg Altwegg |
|
In diesen Statuten umfassen die personenbezogenen Bezeichnungen beide Geschlechter. Alle Funktionen können von Mitgliedern männlichen und weiblichen Geschlechts gleichermassen ausgeführt werden.